Sicherheit

Die Zuverlässigkeit eines Kreuzfahrtschiffs hat seit dem Untergang der Titanic einen besonderen Stellenwert. Deshalb muss jedes Schiff von einer spezialisierten UN-Konvention für Schiffsicherheit (SOLAS = internationales Übereinkommen zum Schutz von menschlichem Leben auf See) abgenommen werden. Diese stellt die Gewährleistung zum Schutz der Passagiere sowie die geprüfte Seetüchtigkeit eines jeden Kreuzfahrtschiffes dar.

Für Kreuzfahrtschiffe unter deutscher Flagge gelten zudem weitere gesetzliche Bestimmungen. Das SchSG / SchSV (das Schiffsicherheitsgesetz sowie die Schiffsicherheitsverordnung), die UVV See (Unfallverhütungsvorschrift), die Schiffausrüstungsrichtlinie, internationale Übereinkommen zum Umweltschutz im Bezug auf Meeresverschmutzungen, Schiffbesetzungsverordnung, Verordnungen der Seeberufsgenossenschaft und einige mehr.

Reederei und Reiseveranstalter werden bemüht sein, sämtliche gültigen und möglichen Sicherheitsvorkehrungen gewissenhaft einzuhalten, um den Passagieren den höchstmöglichen Sicherheitsstandard anbieten zu können und somit jedes Seeunglück weitestgehend auszuschließen.